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Reform 2014


Die letzte Verwaltungsreform liegt nunmehr über 30 Jahre zurück. Unsere Gesellschaft hat sich zwischenzeitlich wesentlich geändert. Dem müssen auch die Verwaltungen Rechnung tragen und sich insbesondere für die Herausforderungen der Zukunft rüsten. Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist es notwendig, die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Verwaltungen zu sichern und neu zu gestalten.

Auf der Grundlage einer Aufgabenkritik soll danach eine Gebietsreform einsetzen. Das bedeutet, dass man Aufgaben von „oben nach unten“ verlagern will und dazu müssen die Kommunen gestärkt werden. Das bedeutet im Regelfall, dass sie eine gewisse Mindestgröße haben müssen, um das notwendige Fachpersonal vorhalten zu können.

Vollzug der Reform

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, in dem die beabsichtigten Grundsätze der Reform dargestellt sind. Diese Datei können Sie sich neben anderen Dateien von unserer Website herunter laden.

Ein Gesetzentwurf ist noch lange kein Gesetz, da er erst noch durch verschiedene Beratungen geht und dann dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird. Es ist zu erwarten, dass sich noch Änderungen ergeben, wobei die grundsätzlichen Positionen wahrscheinlich beibehalten werden.

Die wesentlichen Positionen sind, dass nur noch Verbandsgemeinden über 12.000 Einwohner (ausnahmsweise auch welche zwischen 10.000 und 12.000 Einwohnern) fortbestehen sollen. Die anderen können sich in einer Freiwilligkeitsphase ganz oder teilweise mit Nachbarverbandsgemeinden zusammen finden und auf Vertragsbasis die Neugestaltung regeln.

Soweit sich Verbandsgemeinden zusammenschließen, bedarf es jeweils der Zustimmung des Verbandgemeinderates und der Mehrheit der Ortsgemeinden, wobei diese Mehrheit zugleich die Mehrheit der Bevölkerung repräsentieren muss.


Die Position von Trippstadt

Es besteht der Eindruck, dass man sich auf der Ebene der Verbandsgemeinde nicht wirklich um Alternativlösungen bemühen will. Wenn sich Trippstadt nicht selbst aktiv um die für sie beste Lösung bemüht, besteht die Gefahr, dass die Zeit wegläuft. Bis 30.6.2012 müssen nämlich die entsprechenden Beschlüsse getroffen werden, da es ansonsten zu einer gesetzlichen Regelung kommt. Diese wird wahrscheinlich in einer zwangsweisen Zuordnung zur Verbandsgemeinde Landstuhl bestehen. Bis Ende Sommer diesen Jahres muss daher die Ortsgemeinde tätig werden, wenn die Bevölkerung nicht zukünftig ihren Bürgermeister in Landstuhl aufsuchen will.

Link zu Download-Dateien

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