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Reform 1972


Gründung des Landes Rheinland-Pfalz


Nach dem Krieg haben die Besatzungsmächte die Länder neu geordnet. Dabei ist auch das Land Rheinland-Pfalz entstanden. Das Land ist eine Neugründung aus insgesamt fünf verschiedenen historisch gewachsenen Verwaltungsstrukturen mit folgender Ausgangslage:

  • Regierungsbezirke Koblenz und Trier: seit 1815 preußisch und seit 1822 Teil der Rheinprovinz;
  • Regierungsbezirk Montabaur: seit 1868 Teil der preußische Provinz Hessen-Nassau; .
  • Regierungsbezirk Rheinhessen: seit 1918 zum Volksstaat Hessen gehörend;
  • Regierungsbezirk Pfalz: seit 1815 der bayerische Rheinkreis, später die bayerische Rheinpfalz;


Verwaltungsreform 1972

In der zweiten Hälfte der 1960er Jahre wurde damit begonnen eine Verwaltungsreform durchzuführen, welche schrittweise in der Zeit von 1966 bis 1974 in insgesamt 18 „Gesetzen zur Verwaltungsvereinfachung in Rheinland-Pfalz“ umgesetzt wurde.

Dabei ergab sich folgende zeitliche Abfolge:

Die 132 Ämter in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier wurden zum 1. Oktober 1968 in Verbandsgemeinden umgewandelt.

Die kreisangehörigen Gemeinden im Gebiet der Regierungsbezirke Montabaur, Pfalz und Rheinhessen hatten die Möglichkeit bis zum 31. Dezember 1971 in einer „Freiwilligkeitsphase“ Verbandsgemeinden zu bilden. Die Richtgröße für eine Verbandsgemeinde war 7.500 Einwohner.

Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase entstanden bis zum 21. Dezember 1971 die Verbandsgemeinden Altenglan, Dudenhofen, Grünstadt-Land,Hahnstätten, Hochspeyer, Höhr-Grenzhausen, Kirchheimbolanden, Kusel, Landstuhl, Lauterecken, Offenbach an der Queich, Otterbach,Otterberg, Ramstein-Miesenbach, Ransbach-Baumbach, Rodalben, Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr, Wirges und Wolfstein.

Die übrigen Verbandsgemeinden wurden auf gesetzlicher Grundlage gebildet:




Soweit in der Freiwilligkeitsphase noch keine Verbandsgemeinden im ehemaligen Regierungsbezirk Montabaur entstanden waren, wurden diese am 22. April 1972, gebildet.

Im damaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz erfolgte die Bildung der bis dahin noch nicht bestehenden Verbandsgemeinden zum gleichen Zeitpunkt.

Im Rahmen verschiedener Verwaltungsvereinfachung wurden territoriale Veränderungen vorgenommen, zum Beispiel Zusammenlegung von Verbandsgemeinden oder Eingliederung von Ortsgemeinden.

Neben der Schaffung der Verwaltungsstrukturen wurden auch Änderungen in den Zuständigkeiten bei den verschiedene Ebenen der Kommunalverwaltung vorgenommen, die auch „Funktionalreform“ genannt wurde.




Wie die VG Kaiserslautern-Süd gebildet wurde

Ursprünglich war geplant, aus den Gemeinden Krickenbach, Linden, Stelzenberg, Trippstadt und Schmalenberg mit Schopp die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Land zu bilden. Queidersbach sollte der Verbandsgemeinde Landstuhl-Land zugeordnet werden.

In fast allen Ortsgemeinden der späteren Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd wurden zum Thema “Bildung einer Verbandsgemeinde” Bürgerbefragungen durchgeführt. Dabei gab es intensive Diskussionen (Link zu den Zeitungsartikeln)

In der Freiwilligkeitsphase wurde von keiner Gemeinde ein Antrag gestellt. Zustimmung zur Zielplanung kam lediglich von zwei Ortsgemeinden: Queidersbach und Linden. Krickenbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt wurden per Gesetzgebung der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd zugeordnet; sie hatten zuvor für eine Eingemeindung in die Stadt Kaiserslautern gestimmt.



Der 22. April 1972 gilt als das Gründungsdatum der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd. An diesem Tag trat das 13. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Paragraph 43 regelt die Zusammensetzung unserer Verbandsgemeinde und nennt die verbandsangehörigen Ortsgemeinden. Als Sitz der Verwaltung ist die Stadt Kaiserslautern genannt.


Verbandsgemeinde Süd ein Erfolgsmodell ?


Unsere Verbandsgemeinde ist ein künstliches Gebilde, das aus drei Richtungen zusammen gekommen ist.

Zum einen kamen aus der Richtung Sickinger Höhe die Gemeinden Queidersbach, Linden und Krickenbach, aus dem Holzland und dem Landkreis Pirmasens die Gemeinde Schopp, aus dem Umfeld der Stadt Kaiserslautern die Gemeinden Stelzenberg und Trippstadt.

In der zurückliegenden Zeit sind viele Versuche unternommen worden, die Menschen zusammen zu bringen und ausgleichend zu wirken.



Dennoch ist die Verbandsgemeinde nicht zusammengewachsen. Es gibt weder eine gemeinsame Vergangenheit noch einen gemeinsamen Mittelpunkt. Zwischen den Teilräumen gibt es auch keine gemeinsame Infrastruktur und keine gewachsenen historischen, religiösen oder familiären Beziehungen. Die VG ist also zu einer Verwaltungseinheit, jedoch nicht zu einer Familie geworden.

Die Menschen identifizieren sich nicht mit dieser Verwaltungseinheit, sondern mit ihrem Ort.

Die einzelnen Ortsgemeinden haben unterschiedliche Interessen. Daher ist es naheliegend, dass es keine einzige „richtige Lösung“ für die Zukunft der Verbandsgemeinde gibt, sondern wahrscheinlich mehrere Lösungen.



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