Wie können sich Bürger wehren
In der Schweiz können Bürger unmittelbar in kommunalen Belangen mitwirken und entscheiden. Das ist dann unmittelbare Demokratie. In Deutschland ist das Prinzip der mittelbaren Demokratie vorherrschend. Dies wird dadurch praktiziert, dass der Bürger einen oder mehrere Vertreter wählt, die dann in den Gremien für ihn die Entscheidungen diskutieren und treffen.
Besonders im kommunalen Bereich kennt der Bürger jedoch die zu entscheidenden Sachverhalte und deren Zusammenhänge; sie berühren ihn oft auch direkt in seinen Interessen und in der Lebensgestaltung.
Der Gesetzgeber hat daher ein „Ventil“ geschaffen, wenn zum Beispiel im Gemeinderat Dinge entschieden werden, die die Bevölkerung nicht will oder es werden Dinge „ausgesessen“, obwohl die Bevölkerung eine Entscheidung herführen möchte.
Die Bürger können sich also gegen Entscheidungen oder die Untätigkeit der „Obrigkeit“ wehren. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren: Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid.
Bürgerbegehren
Nach § 17a der Gemeindeordnung können Bürger über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen. Dazu gehört auch die Änderung des Gemeindegebietes.
Bei dem Bürgerentscheid handelt es sich um eine Abstimmung der Bürger über die anstehende Frage. Bevor es jedoch soweit kommt, muss zuerst ein Antragsverfahren anlaufen, das sich Bürgerbegehren nennt. Dieses muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die zu treffende Entscheidung muss dabei so formuliert sein, dass sie mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann.
Diesem Begehren muss eine Unterstützungsliste beigelegt werden, die von 15% der wahlberechtigten Bürger unterzeichnet ist.
Bürgerentscheid
Die eingereichten Unterschriften werden geprüft. Wenn dann der Gemeinderat oder Bürgermeister sich auch dafür entscheidet, ist die Sache natürlich erledigt. Im anderen Falle findet in der Gemeinde eine Wahl statt, bei der die Fragestellung zur Wahl gestellt wird.
Wenn sich die Mehrheit der Wähler für die Fragestellung anspricht, so ist sie angenommen. Damit diese Entscheidung nicht von wenigen Menschen getroffen wird, müssen mindestens 30% der Stimmberechtigten zugestimmt haben.
Wer es genau wissen will, kann hier den Gesetzestext lesen.