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Alternativen


Die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd hat nicht genügend Einwohner, um auf Dauer selbständig zu bleiben. Sie kann auch keinen Ausnahmegrund geltend machen, so dass sie nach den bisherigen Regeln bei der geplanten Verwaltungsreform voraussichtlich einer anderen Kommune zugeordnet oder mit ihr verbunden wird. Es ist vorgesehen, dies spätestens 2014 durch Gesetz zu vollziehen.
Natürlich wird die Verbandsgemeinde vor einer gesetzlichen Regelung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Zu diesem Zeitpunkt werden jedoch die Mitgestaltungsmöglichkeiten nur noch gering sein.

Das Land bietet bis 2012 den Kommunen die Möglichkeit, in einer sogenannten Freiwilligkeitsphase eigene Vorstellungen zu einer Neuordnung umzusetzen. Dabei können sie sogar noch finanzielle Unterstützung durch das Land erhalten.
Es ist daher vernünftig, jetzt schon zu überlegen, wie denn die Zukunft der Verbandsgemeinde aussehen könnte.

In Frage kommen

  • Erhalt der Verbandsgemeinde und umfassende Kooperation mit der Stadt Kaiserslautern.
  • Fusionen der Verbandsgemeinde mit einer anderen Verbandsgemeinde
  • Auflösung der Verbandsgemeinde und Zuordnung von Ortsgemeinden zu anderen Kommunen
  • oder als großräumigste Alternative: ein "Umlandverband"



Kooperationsmodell

Nach den Empfehlungen der Landesregierung wird der Verbandsgemeinde nahe gelegt, mit der Stadt Kaiserslautern eine Kooperation einzugehen. Damit sollen Synergieeffekte erzielt werden, die dann zu Kosteneinsparungen führen. Es gibt in einigen Bereichen mit der Stadt schon eine Zusammenarbeit. Es lassen sich sicherlich noch andere Aufgabenfelder für eine Zusammenarbeit finden. Dieser Weg lässt sich jedoch nur begrenzt gehen ohne Mehraufwand für die Koordination und Konkurrenzdenken zu erzeugen. Eine Kooperation bringt nur dann einen ausreichenden Kosteneinsparungseffekt, wenn sie umfassend ist.
Denkbar wäre sogar eine vollständige Übernahme aller Verwaltungsgeschäfte und Aufgaben durch die Stadt Kaiserslautern. Wenn Sie mehr über das Kooperationsmodell erfahren möchten, lesen Sie
hier

Über dieses Kooperationsmodell gibt es einen Briefwechsel von Herrn Schock mit Herrn Minister Bruch.

Fusionsoptionen

Die Verbandsgemeinde kann mit anderen Verbandsgemeinden fusionieren. Naturgemäß kommen dazu die angrenzenden Verbandsgemeinden in Betracht, also Landstuhl, Walhalben, Waldfischbach und Hochspeyer. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die finanziellen und anderen Grundlagen bei einer Fusion einen „Mehrwert“ erzeugen.
Bei einer Fusion geben beide Partner ihre Selbstständigkeit auf und finden sich in einer neuen Verbandsgemeinde wieder. Das bedeutet, dass neues Recht geschaffen wird und für die Einrichtungen neue Kalkulationen erstellt werden. Es werden ein gemeinsamer Verbandsgemeinderat und ein neuer Bürgermeister gewählt. Die Ortsgemeinden bleiben in ihrer bisherigen Form erhalten.

Zuordnungsmodell

Unsere Verbandsgemeinde ist ein inhomogenes Gebilde und es ist daher gut möglich, dass eine Fusion der Verbandsgemeinde mit einer anderen nicht zum Vorteil aller Ortsgemeinden ist. Die Interessenslagen können so unterschiedlich sein, dass eine Aufteilung der Verbandsgemeinde und Zuordnung der einzelnen Ortsgemeinden zu unterschiedlichen Kommunen geboten ist.
Zum Beispiel könnte Krickenbach, Linden und Queidersbach der Verbandsgemeinde Landstuhl, Schopp der Verbandsgemeinde Waldfischbach und Stelzenberg und Trippstadt der Stadt Kaiserslautern zugordnet werden.
Soweit eine Zuordnung zu einer Verbandsgemeinde erfolgt, werden diese Ortsgemeinden in die aufnehmende Verbandsgemeinde eingegliedert und deren Recht und Kalkulation unterstellt.
Bei einer Zuordnung zur Stadt würde die Ortsgemeinde in einen Ortsbezirk umgewandelt und anstelle des Ortsgemeinderates würde ein Ortsbeirat und an Stelle des Ortsbürgermeisters ein Ortsvorsteher treten.
Bei einer Zuordnung können die Aufnahmebedingen in einem Vertrag geregelt werden.


Entscheidungsprozess

Je nach Person und Wohnort gibt es sicherlich unterschiedliche emotionale Präferenzen, wie die Verwaltungsreform für unsere Verbandsgemeinde vollzogen werden sollte. Da diese Entscheidung jedoch von fundamentaler Bedeutung für unsere Zukunft ist, sollte eine Entscheidung sachlich fundiert sein. Es wird jedoch keine Entscheidung geben, die „mathematisch“ von jedem nachvollzogen werden kann. Wir können jedoch versuchen, alle Fakten aufzuzeigen, die sich bei unterschiedlichen Lösungsansätzen ergeben. Jeder kann dann auf dieser Datenbasis sich eine eigene Meinung bilden und sich für eine Variante entscheiden.

Da diese Datenbasis sehr umfangreich ist, kann sie nur nach und nach erarbeitet werden.



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